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Reisepass

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Für die Beantragung eines Reispasses müssen Sie folgendes beachten:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Borna
  • Ihre persönliche Vorsprache in der Pass- und Meldestelle Borna ist erforderlich

Die Bearbeitungs- und Herstellungszeit des Reisepasses beträgt ca. 8 bis 12 Wochen. Erfahrungsgemäß nehmen die Wartezeiten kurz vor Ferienbeginn zu.

Die Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Kinder ist möglich. Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung dabei sein.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses:

  • gültiges Dokument (Personalausweis, ggf. Reisepass, ggf. Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (35x45 mm)
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Einverständniserklärung

Gültigkeit:

  • 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr 
  • 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 

Benötigen Sie einen Reisepass sehr kurzfristig, kann dieser in einem Expressverfahren ausgestellt werden (montags bis freitags innerhalb von 72 Stunden). Die Beantragung des Reisepasses muss bis 10:30 Uhr erfolgen, da sonst die Lieferung in der besagten Frist nicht gewährt werden kann.

Für die Abholung des neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Unteralgen.

  • alter Reisepass (wenn vorhanden)

Wenn Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit eine Person damit zu bevollmächtigen.
Details zur Abholung finden Sie hier.

Eine Vollmacht für die Abholung des Reisepasses finden Sie hier.

Ein vorläufiger Reisepass wird nur als Ausnahme in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Erforderlich ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sofort ein Reisepass benötigt wird und die Ausstellung eines Passes im sogenannten ,,Expressverfahren“ nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen  erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten, statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.

Hinweis: Wir bitten Sie, vor einer Reise in das Ausland, sich rechtzeitig zu informieren, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land benötigt werden und wie lange diese ggf. noch nach der Einreise gültig sein müssen.

Diese Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de                                            

oder Sie fragen im Reisebüro nach.

Die Pass- und Meldestelle kann Ihnen dazu leider keine Auskunft erteilen.

Gebühren:

70,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres

37,50 Euro bis Vollendung des 24. Lebensjahres

32,00 Euro zusätzlich bei Expressverfahren

22,00 Euro zusätzlich für den Reisepass mit 48 Seiten

26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass


Bearbeitungsdauer:

8 bis 12 Wochen

Pass - und Meldestelle
Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna

meldestelle@borna.de
www.borna.de

Pass - und Meldestelle
Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Leon Brockhoff
(03433) 873-124
E-Mail senden
Laura Arnold
(03433) 873-126
E-Mail senden
Eric Pechstein
(03433) 873-126
E-Mail senden

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Markt 1
04552 Borna
Markt 1
04552 Borna
Tel:
+49 (0)3433 8730
Fax:
+49 (0)3433 873189
Mail:
stadtverwaltung@borna.de

Postanschrift

Postfach:
1319
04541 Borna

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09:00 - 12:00 Uhr

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09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

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