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Standesamt Borna

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Hochzeitszimmer


Anschrift:

Standesamt Borna
Markt 11
04552 Borna

+49 (0)3433 873136
+49 (0)3433 873139
standesamt@borna.de
www.borna.de




Leitung:

Frau Doreen Schellenberger
(03433) 873-138
(03433) 873-139
standesamt@borna.de



Öffnungszeiten:

Montag:
von 09:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 11:30 Uhr



Herzlich willkommen auf der Internetseite des Standesamtes Borna!

Zu Ihrem persönlichen Anliegen können Sie sich vorab hier informieren. Wir stehen Ihnen auch gern telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Lage finden die Sprechzeiten des Standesamtes nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte nehmen Sie dafür telefonisch Kontakt zu uns auf.

Persönlich erreichen Sie uns während unserer Öffnungszeiten im Gebäude Goldener Stern, Markt 11 in  Borna.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an unsere Postanschrift: Stadtverwaltung Borna, Standesamt, Markt 01, 04552 Borna.

 DE-MAIL: standesamt@borna.de-mail.de

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  • Standesamt_9

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Beantragung einer Urkunde

Zur Beantragung einer Urkunde füllen Sie bitte das unter dem Link ersichtliche Formular vollständig aus.

Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister

Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister

Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister

Fügen Sie dabei unbedingt einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bzw. einen Scan der Datenseite Ihres Reisepasses bei. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich vollständige Urkundenanforderungen abschließend bearbeitet werden.

Sie erhalten nach Posteingang umgehend eine Zahlungsaufforderung von uns per eMail zugesandt.

Die Verwaltungsgebühren werden sofort mit der Zahlungsaufforderung fällig.

Alternativ können Sie Ihre vollständige Urkundenanforderung per Post an uns übersenden.

In diesem Falle erhalten Sie die Zahlungsaufforderung per Post.

Wir bitten um Verständnis, dass die Abwicklung per Post eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.

Das Standesamt Borna führt seit 1900 Personenstandsbücher über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die sich im Standesamtsbezirk ereignet haben. Diese Personenstandsbücher werden jedoch nur bis zu bestimmten Fristen im Standesamt aufbewahrt:

- Geburten, die älter als 110 Jahre sind,
- Eheschließungen, die älter als 80 Jahre sind und
- Sterbefälle, die mehr als 30 Jahre zurückliegen, werden dem Stadtarchiv zugeführt.

Sie können sich folgende Urkunden aus dem Personenstandsregister, die noch im Standesamt geführt werden, ausstellen lassen:

- beglaubigte Abschriften aus dem Heirats-, Geburten und Sterbebuch
- Geburtsurkunden/ mehrsprachige Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden/ mehrsprachige Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden/ mehrsprachige Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden / mehrsprachige Lebenspartnerschaftsurkunden

Zum Standesamtsbezirk Borna gehören auch die Ortschaften Eula, Gestewitz, Haubitz, Kesselshain, Neukirchen, Thräna, Wyhra und Zedtlitz. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt während der Sprechzeiten. Bei schriftlicher Anforderung erhebt das Standesamt Vorauskasse. Bitte verwenden Sie dazu die oben bereitgestellten Formulare und legen Sie eine Ausweiskopie (beidseitig) bei.
 

Erbenermittlung/Ahnenforschung
Dies fällt unter die gesonderten Auskunftsvorschriften des Personenstandsgesetzes. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Standesamt. Gern helfen wir Ihnen weiter.

Neugeborene

Alle Geburten, die sich in Borna ereignen, werden durch das Standesamt Borna beurkundet. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erhalten wir die Geburtsanzeige durch das Sana Klinikum Borna. Wird das Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche im Standesamt angezeigt werden.

Um die Geburt zu beurkunden, werden folgende Unterlagen im Original von Ihnen benötigt:

1.     Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:

  • Kopien Ihrer Personalausweise oder Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
  • Ehe ab 03.10.1990:    Ihre beglaubigte Abschrift des Familienbuches
                                       oder eine neu ausgestellte Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden
  • Ehe ab 01.01.2009:    Ihre Eheurkunde und die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtsregister
                                       oder Ihre Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden
  • Geburtsurkunden der Geschwisterkinder

2.     Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:

  • Kopien Ihrer Personalausweise oder Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelle Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung, wenn diese bereits vor Geburt des Kindes beurkundet wurden
  • Geburtsurkunden der Geschwisterkinder

3.     Ist die Mutter des neugeborenen Kindes geschieden, zusätzlich:

  • Nachweis der Ehe (siehe 1.)
  • Nachweis über Beendigung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • Bescheinigung des Familiengerichtes über den Eingang Scheidungsantrages (bei getrennt lebenden Ehegatten)

Bitte geben Sie alle Urkunden und Dokumente im Original bei der Patientenverwaltung im Klinikum Borna ab. Die Beurkundung im Standesamt kann ausschließlich mit Ihren Urkunden im Original durchgeführt werden. Sie erhalten Ihre Originalunterlagen mit der Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt zurück. Wir senden Ihnen Ihre Dokumente per Einschreiben mit Rückschein nach Hause.  

In unseren Infoblättern, haben wir alle notwendigen Formalitäten zu Ablauf, Urkunden und Gebühren zusammengefasst:

Infoblatt zu notwendigen Unterlagen

Infoblatt zur Namensgebung

Infoblatt zu Gebühren

Infoblatt für deutsche Staatsangehörige

Infoblatt für andere Staatsangehörigkeiten

Checkliste

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.

Bitte tragen Sie in dem Formular, das Ihnen in der Klinik zur Verfügung gestellt wird, Ihre Telefonnummer sowie Ihre E-Mail Adresse ein. So können wir Sie per E-Mail informieren, sobald die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Standesamt abgeholt werden kann.

Vaterschaftsanerkennung/Mutterschaftsanerkennung

Bei unverheirateten Eltern ist vor der Eintragung des Vaters zum Geburtseintrag des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Die Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen im Standesamt sind gebührenpflichtig in Höhe von 30,00€ je Beurkundung.

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung erfolgt nach Möglichkeit für Sie kostenfrei beim örtlich zuständigen Jugendamt bereits vor Geburt Ihres Kindes.
Sie können die Vaterschaftsanerkennung auch bei dem Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar beurkunden lassen. Hierbei fallen Gebühren an.

Das Jugendamt beurkundet ebenfalls die Erklärung zur gemeinsamen Sorge für Ihr Kind.

Gern beraten wir Sie dazu telefonisch.

Namensgebung

Sollten Sie die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung nicht vorgeburtlich klären und das Kind dennoch den Familiennamen des Vaters tragen, ist eine Namenserteilung im Standesamt notwendig.
Die Namenserteilung ist gebührenpflichtig in Höhe von 35,00€ je Beurkundung.
Dies betrifft auch die Eltern, die vorgeburtlich nur die Vaterschaftsanerkennung beurkundet haben.

Im Standesamt erhalten Sie auch Informationen zu Vornamen und Schreibweise der Namen. Ist für Ihre Namenswahl noch ein weiterer Nachweis notwendig, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Universität Leipzig
Personennamenberatungsstelle
Augustusplatz 9
04109 Leipzig

Tel.: 0341-9737464, Fax: 0341-9737499

Gesellschaft für deutsche Sprache e.V.
Sprachberatung
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden

Fax: 0611-9995530

Namen-Service
Dr. Lutz Jacob
Reginenstrasse 15
04155 Leipzig

Fax: 0341-4223858, Mobil: 0172-3596076, Fax: 0341-4223859

Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte gebührenpflichtig sind.

Sterbefälle

Im Standesamt werden alle Sterbefälle beurkundet, die im Standesamtsbezirk eingetreten sind. Ereignet sich ein Sterbefall in einer Einrichtung, also in der Klinik oder in einem Altenpflegeheim, so ist dieses zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Ist der Tod zu Hause eingetreten, ist dieser innerhalb einer Frist von 3 Werktagen dem Standesamt anzuzeigen. Dazu sollten sich die Angehörigen vertrauensvoll an einen Bestatter wenden.

Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbefallanzeige
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis der/des Verstorbenen sowie

Bei Ledigen:

  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen

Bei Verheirateten:

  • die Eheurkunde des Verstorbenen

Bei Geschiedenen und Verwitweten:

  • die Eheurkunde des Verstorbenen und
  • Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil
Eheschließung

Termine für Ihre Eheschließung

Die Terminvergabe und alle Absprachen erfolgen zu den Öffnungszeiten im Standesamt Borna. Termine für Eheschließungen sind in jedem Fall unmittelbar durch das Brautpaar mit dem Standesamt Borna zu vereinbaren.

Das Trauzimmer verfügt über 27 Plätze für Ihre Gäste. Bitte beachten Sie unsere aktuell geltenden Hygieneregeln. 

Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist durch persönliche Vorsprache oder per Telefon möglich. Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen per E-Mail nicht berücksichtigt werden können. Wir würden uns freuen, Sie zur Eheschließung bei uns begrüßen zu dürfen.

Mit der Anmeldung der Eheschließung wird der unverbindlich vorreservierte Termin verbindlich eingetragen. Da die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist, darf Ihre Anmeldung frühestens sechs Monate (taggenau) vor dem Termin der Eheschließung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei Ihrem Anmeldetermin lieber etwas zeitlichen Puffer einzuplanen.

Die Eheschließungen werden auf Grund des erhöhten Publikumsverkehrs während der Sprechtage vorrangig freitags und samstags durchgeführt. Selbstverständlich sind auch Eheschließungstermine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten montags und mittwochs möglich. Abweichende Terminwünsche zu unseren Öffnungszeiten werden individuell mit Ihnen abgestimmt.

Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung muss beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung soll persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden. Ist einer der Verlobten nachweislich verhindert, kann die Anmeldung im Ausnahmefall mittels Vollmacht vorgenommen werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Urkunden vorzulegen. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Standesamt am Wohnsitz vorab beraten. Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind benötigen Sie zum Beispiel:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
    (zur Anmeldung der Eheschließung maximal 14 Tage alt)
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • eine Eheurkunde der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft (sofern zutreffend)
  • den Nachweis der Auflösung der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft (z. B. mittels Scheidungsurteil) mit Rechtskraftvermerk oder eine neu ausgestellte Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
  • eine Sterbeurkunde des vorigen Ehepartners (sofern zutreffend)
  • die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Alle Urkunden und Dokumente müssen im Original im Standesamt vorgelegt werden.

Die Notwendigkeit weiterer Dokumente und Urkunden richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren oder geschieden worden sein, so ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt im Standesamt Borna ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte setzen Sie sich daher vorher telefonisch mit uns in Verbindung. Vielen Dank.

Eheschließungszimmer

Das Trauzimmer des Standesamtes Borna befindet sich im Bürgerhaus „Goldener Stern“, einem der ältesten Gebäude der Großen Kreisstadt Borna. Es bietet Platz für bis zu 30 Gäste und vereint modernes Ambiente & den Glanz des historischen Gebäudes. Einen näheren Eindruck von unserem Trauzimmer sowie dem Foyer können Sie sich auf den unten stehenden Fotos verschaffen.

Trauzimmer_2

Trauzimmer_3

Trauzimmer_4


Kirchenaustritte

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung und wird im Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Das Standesamt Borna darf keinen Kirchenaustritt für Bürger anderer Ortschaften beurkunden.

Bitte vereinbaren Sie zum Kirchenaustritt einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Standesamt. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (sofern zutreffend)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00€ sowie 10,00€ für Ihre Bescheinigung über die erfolgte Austrittserklärung.



Dienstleistungen:

Beantragung einer Urkunde
Eheschließung
Kirchenaustritt
Neugeborene Kinder
Sterbefälle


Ihre Kontakte:

Frau Angie Löffler
(03433) 873-136
(03433) 873-139
Nachricht senden
Frau Mary Michael
(03433) 873-136
(03433) 873-139
Nachricht senden
Frau Katy Schlosser
(03433) 873-135
(03433) 873-139
Nachricht senden
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Markt 1
04552 Borna
Markt 1
04552 Borna
Tel:
+49 (0)3433 8730
Fax:
+49 (0)3433 873189
Mail:
stadtverwaltung@borna.de

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Postfach:
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04541 Borna

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