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Auskunftsersuchen aus dem Melderegister

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Einfache Melderegisterauskunft

Nach § 44 BMG  können einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Borna persönlich,  schriftlich oder mittels Abruf über das Internet erteilt werden.

Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet

  1. Vor- und Familiennamen
  2. Doktorgrad
  3. derzeitige Anschriften
  4. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn

  1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann,
  2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
    • der Werbung oder
    • des Adresshandels

es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.   

Wenn Sie die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck verwenden wollen, ist dieser anzugeben.

Einen Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Eine erweiterte Melderegisterauskunft darf nach § 45 BMG erteilt werden, wenn ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Demnach dürfen zu den in § 44 BMG (einfache Melderegisterauskunft), folgende weitere Daten erteilt werden.

  1. Frühere Namen,
  2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei der Geburt im Ausland auch den Staat,
  3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  4. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  5. frühere Anschriften
  6. Einzugsdatum und Auszugsdatum
  7. Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Eine Auskunftserteilung  ist nur dann möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert wird  (exakte Schreibweise der Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, frühere Anschriften). Von Seiten der Pass- und Meldestelle kann keine Gewähr übernommen werden, dass die gesuchte Person auch tatsächlich in der angegebenen Anschrift wohnt.

Die Gebühren betragen für eine

einfache Melderegisterauskunft14,00 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft25,00 Euro

Die Gebühren müssen auch entrichtet werden,  wenn die gesuchte Person nicht zu ermitteln ist, oder die ermittelte Anschrift bereits bekannt ist.

Zahlungsmöglichkeiten

1. per Verrechnungsscheck (der Anfrage beifügen)

2. Vorabbezahlung der anfallenden Gebühren

KontoDeutsche Kreditbank AG Leipzig
IBANDE53 1203 0000 0001 3064 48
BICBYLADEM1001

Verwendungszweck: 1222010-12300-3311000 - Name, Vorname der gesuchten Person



Pass - und Meldestelle
Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna

meldestelle@borna.de
www.borna.de

Pass - und Meldestelle
Montag:
Von 09:00 bis 11:30
Dienstag:
Von 09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von 09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 16:00
Freitag:
Von 09:00 bis 11:30
Die Pass- und Meldestelle hat 2021 nach vorheriger Terminvereinbarung an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
  • 04. Dezember

Im Jahr 2022 finden die Sonnabend-Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung wie folgt statt:

  • 8. Januar
  • 5. Februar
  • 5. März
  • 2. April
  • 7. Mai
  • 11. Juni
  • 2. Juli
  • 6. August
  • 3. September
  • 8. Oktober
  • 5. November
  • 3. Dezember

Kontakte:

Marina Göpel
(03433) 873-126
E-Mail senden
Manuela Klenner
(03433) 873-126
E-Mail senden
Klara Strohmeier
(03433) 873-124
E-Mail senden
Laura Arnold
(03433) 873-126
E-Mail senden
Leon Pascal Brockhoff
(03433) 873-126
E-Mail senden

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Markt 1
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Markt 1
04552 Borna
Tel:
+49 (0)3433 8730
Fax:
+49 (0)3433 873189
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stadtverwaltung@borna.de

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Postfach:
1319
04541 Borna

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