Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Die anfallenden Gebühren und Auslagen für die Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister setzt das Standesamt entsprechend dem jeweils gültigen sächsischen Kostenverzeichnis fest. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Urkundenanforderung eine Zahlungsaufforderung per eMail. die Gebühren sind sofort und ohne Abzug fällig. Nach Zahlungseingang werden die angeforderten Urkunden an sie versandt.