Auskunftsersuchen aus dem Melderegister
Es können einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte aus dem hiesigen Melderegister der Stadt Borna angefragt werden. Dafür füllen Sie bitte die in den Links vorgesehene Anträge aus. Die Anträge lassen Sie uns bitte entweder per Post oder per E-Mail, meldestelle@borna.de, zukommen und entrichten Sie die jeweilige Gebühr. Die Kosten können im unteren Teil der Seite mit den jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten nachgelesen werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Für die jeweiligen Auskünfte beachten Sie bitte folgendes:
Einfache Melderegisterauskunft
Nach § 44 BMG können einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Borna persönlich, schriftlich oder mittels Abruf über das Internet erteilt werden.
Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
- die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann,
- die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
- der Werbung oder
- des Adresshandels
es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Wenn Sie die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck verwenden wollen, ist dieser anzugeben.
Einen Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Eine erweiterte Melderegisterauskunft darf nach § 45 BMG erteilt werden, wenn ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Demnach dürfen zu den in § 44 BMG (einfache Melderegisterauskunft), folgende weitere Daten erteilt werden.
- Frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei der Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Eine Auskunftserteilung ist nur dann möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert wird (exakte Schreibweise der Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, frühere Anschriften). Von Seiten der Pass- und Meldestelle kann keine Gewähr übernommen werden, dass die gesuchte Person auch tatsächlich in der angegebenen Anschrift wohnt.
Die Gebühren betragen für eine
einfache Melderegisterauskunft | 14,00 Euro |
erweiterte Melderegisterauskunft | 25,00 Euro |
Die Gebühren müssen auch entrichtet werden, wenn die gesuchte Person nicht zu ermitteln ist, oder die ermittelte Anschrift bereits bekannt ist.
Zahlungsmöglichkeiten
1. per Verrechnungsscheck (der Anfrage beifügen)
2. Vorabbezahlung der anfallenden Gebühren
Konto | LBBW/BW-Bank Stuttgart |
IBAN | DE05 6005 0101 0008 6863 16 |
BIC | SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 1222010-12300-3311000 - Name, Vorname der gesuchten Person
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 06.01.2024
- 03.02.2024
- 02.03.2024
- 06.04.2024
- 04.05.2024
- 01.06.2024
- 06.07.2024
- 03.08.2024
- 07.09.2024
- 12.10.2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
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