Verfügungsfonds Innenstadt
Allgemeine Informationen
Die Stadt Borna möchte die Eigentümer, Gewerbetreibenden, Bürger und Institutionen stärker am Stadtentwicklungsprozess beteiligen. Zu diesem Zweck wurde 2017 der Verfügungsfonds eingerichtet. Aus diesem Fonds sollen sowohl investive als auch nichtinvestive Maßnahmen und Projekte verschiedener Akteure und Interessengruppen in den nächsten Jahren im Fördergebiet „Innenstadt“ gefördert werden. Er finanziert sich zu gleichen Teilen aus privaten Mitteln und Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP). Das Vergabegremium aus je einem Vertreter der Stadtratsfraktionen, drei Vertretern der Stadtverwaltung und einem Vertreter des Gewerbevereins e. V. entscheidet über die Verwendung der Fondsmittel.
Antragstellung
Der Antrag ist mit Unterschrift beim Fachdienst 31 einzureichen:
- per E-Mail an fd31@borna.de oder
- per Post an Stadt Borna, Fachdienst 31, An der Wyhra 1, 04552 Borna
Stichtage zur Antragsabgabe 2018: 28. Februar | 18. Mai | 31. Juli | 12. Oktober
Finanzielle Unterstützung des Verfügungsfonds
Sie oder Ihr Unternehmen möchten kleine Projekte zur weiteren Stärkung der Bornaer Innenstadt fördern? Dann können Sie den Verfügungsfonds mit einem Sponsoringvertrag finanziell unterstützen. Damit wird es möglich, die Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) zu verdoppeln und die geplanten Projekte finanziell noch besser zu unterstützen.