Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Borna für die Sonderbaufläche „Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna hat am 20.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 13. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Borna für die Sonderbaufläche „Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach“ in der Fassung vom März 2023 sowie die zugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Dafür wird im Zuge der Änderung eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Das Plangebiet umfasst Teilflächen des Flurstücks 290/6 der Gemarkung Gestewitz mit einer Fläche von 1,34 ha. Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Borna, im Bereich des ehemaligen BKW Thierbach, westlich der Gleistrasse zum Gewerbe- und Industriegebiet „IGZ Goldener Born“.
Der Entwurf der 13. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Borna in der Fassung vom März 2023 sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die unten aufgeführten bereits vorliegenden nach Einschätzung der Stadt wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen liegen in der Zeit in der Zeit vom 24.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ Nr. 1, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten aus. Ergänzend werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Borna und im Landesportal Bauleitplanung eingestellt.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen bzw. Informationen liegen vor:
Umweltbericht: Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich der Schutzgüter Boden / Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet. Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf die o.a. Schutzgüter beschrieben und bewertet. Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind die Bodenbeanspruchung und der besondere Artenschutz.
Vorliegend umweltrelevante Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung April 2022
Landkreis Leipzig (Stabsstelle des Landratsamtes Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung) vom 06.09.2022
Landkreis Leipzig (Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz) vom 23.09.2022
Landesamt für Umwelt (LfULG) vom 24.08.2022
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) vom 25.08.2022
In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Stadt folgende Arten umweltbezogener Informationen (schutzgutbezogen) verfügbar.
Schutzobjekte
Hinweise und Lösungen bezüglich des Besonderer Artenschutzes / notwendige Maßnahmen, Hinweise zum Untersuchungsumfang, Verbesserungsmaßnahmen
Schutzgut Boden / Fläche
Aufzeigen von Vorbelastungen durch ehemalige Nutzung, Bestandsdarstellung vorhandener Bodenformationen, Substrate und deren Eigenschaften und Ertragsfähigkeit, Angaben zum Baugrund insgesamt, Hinweise auf Notwendigkeit von Bodenschutzmaßnahmen und Bodengrunduntersuchungen für die Realisierung
Schutzgut Wasser
Angaben zum vorherrschenden Grundwasserflurabstand, Angaben zu bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinträchtigung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bestandsangaben zu artenschutzrechtlich relevanten Arten und zum Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Biotoptypen und Bestand der Umweltausstattung, Aufzeigen von Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt und zum Ausgleich sowie zur Minderung, Angaben zu Pflegemaßnahmen der Freiflächen sowie deren „Eingrünung“ und Bepflanzung, Aufzeigen des Entwicklungspotenzials der Flächen bei „Nicht-Nutzung“, Hinweise zu Waldflächen im Umfeld und deren Beachtung bei der Planung, Abstandsforderung aus dem SächsWaldG
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Bewertung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht, Lichtimmissionen und Blendwirkungen, schallschutzrechtliche Bewertung
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Auswirkungen auf möglicherweise vorhanden Bodendenkmale
Eingriffsbewältigung
Angaben zur Notwendigkeit der Eingriffsbewältigung, Hinweise zur Abarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach dem BauGB durch Verwendung von Arbeitshilfen, Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
Während der Auslegefrist können von jedermann bei der Verwaltung Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten im Raum Nr. 202 zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter der Adresse fd31@borna.de eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs.6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einen Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Anlagen: