Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfes der Gestaltungssatzung 2022
Die zurzeit bestehende Gestaltungssatzung der Stadt Borna in der Fassung von 02.06.2005 bedarf einer umfassenden Überarbeitung. Ziel und Aufgabe der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Borna ist es, die typischen Besonderheiten und den Charakter des historischen Stadtkerns zu erhalten. Die städtische Struktur von Borna hat sich weiter entwickelt und konkretisiert, die Bedingungen sind heute andere als zum Zeitpunkt der Erstaufstellung 1994 und der Überarbeitung aus dem Jahr 2005. Die Anwendung des Satzungstextes erweist sich in der täglichen Arbeit zunehmend schwierig. Einige der enthaltenen Festsetzungen entsprechen nicht mehr den zeitgenössischen Anforderungen. Die geltende Gestaltungssatzung der Stadt Borna bedarf deshalb einer umfassenden Überarbeitung.
Die BCE Erfurt GmbH ist mit der Neufassung der Gestaltungssatzung beauftragt und führt im Auftrag der Stadtverwaltung Borna die Information über den Entwurf der Neufassung der Gestaltungssatzung für die Öffentlichkeit und ausgewählte Behörden durch.
Mit dieser Bekanntmachung möchten wir Sie bitten, uns Ihre Hinweise, Wünsche und Anregungen zukommen zu lassen.
Unter der nachfolgenden Internetadresse, können Sie die Unterlagen des Entwurfs der Neufassung der Gestaltungssatzung (Stand: 26.04.2022) einsehen und herunterladen:
- Entwurf der Gestaltungssatzung mit Begründung
- Anlage 1 - Geltungsbereich
- Anlage 2 - historische Flurkarte
- Anlage 3 - Fassadenfarbe
Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese Unterlagen, bestehend aus dem Entwurf (Stand: 26.04.2022) der Neufassung der Gestaltungssatzung mit Begründung und dazugehörigen Anlagen vom 03.05.2022 bis einschließlich 06.06.2022 zur Einsicht während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude „An der Wyhra 1“ in 04552 Borna, Foyer, 1. Etage im Fachdienst Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Borna, öffentlich ausliegen. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Des Weiteren können Sie bis zum 13.06.2022 Ihre Hinweise, Wünsche und Anregungen an folgende Email-Adresse senden fd31@borna.de.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Salm unter der Tel. 0341/962759-25 sehr gern zur Verfügung.