Förderung für Familien
Um Familien bei der Schaffung von selbstgenutzten Eigentum zu unterstützen, hat der Stadtrat
der Stadt Borna beschlossen, Verkäufe von Grundstücken, Gebäuden oder Eigentumswohnungen
aus dem Eigentum der Stadt Borna zum Zwecke der Schaffung von Wohneigentum zu fördern.
Seit dem 01.01.2010 können Familien, in deren Haushalt mindestens ein Kind bis zum vollendeten
18. Lebensjahr seinen Hauptwohnsitz innehat, einen entsprechenden Zuschuss beantragen.
Gezahlt wird eine Grundförderung für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Höhe
von 600 € pro Jahr zuzüglich einer Kinderzulage von 300 € pro Kind und pro Jahr für einen Zeitraum
von vier Jahren.
Für die Förderung gelten die Bestimmungen laut "Satzung über eine Förderung zur Bildung privaten
Eigentums beim Erwerb kommunaler Immobilien".